Page 4 - 159. Auktion - Bolland & Marotz
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Mit der persönlichen, telefonischen und schriftlichen Teilnahme bzw. der Be- teiligung als live-Bieter über das Internet an der Auktion sowie am anschlie- ßenden Nachverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Das Hanseatische Auktionshaus Bolland & Marotz (nachfolgend B&M) mit Sitz in Bremen versteigert in ö entlichen Versteigerungen als Vermittler, freiwillig im fremden Namen und für Rechnung von anonymen Auftragge- bern (= Einlieferern).
2. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und wer- den in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zu- schlages be nden. Die Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung im Vorfeld der Versteigerung von den Interessenten besichtigt und ge- prüft werden.
3. Beschreibungen im Katalog, angeforderte Zustandsberichte sowie andere mündliche Auskünfte vor oder während der Auktion werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Verschmutzungen, Gebrauchs- und Altersspuren, Restaurierungen und Ergänzungen sind bei gebrauchten Gegenständen als normal zu betrachten. Sie werden nach Ermessen des Sachbearbeiters im Katalog, in schriftlichen oder mündlichen Zustandsbe- richten erwähnt und unverbindlich erbracht, wenn der Gesamteindruck des Objekts maßgeblich beeinträchtigt ist. Sie stellen keine Bescha en- heitsgarantien dar und geben lediglich eine subjektive Meinung wieder. Umgekehrt begründen fehlende Angaben zum Erhaltungszustand keine Garantie oder Bescha enheitsvereinbarung.
4. Signaturen, Monogramme, Datierungen und andere Bezeichnungen wer- den sorgfältig geprüft und in den Katalogbeschreibungen angegeben. Diese Künstlerangaben, Datierungen sowie Angaben zu verarbeiteten Ma- terialien basieren auf der Meinung von B&M, der durch Sachverständige oder international anerkannte Experten widersprochen werden kann. Es wird geraten, sich im Rahmen der Vorbesichtigung im Vorfeld der Aukti- on selbst ein Bild zu machen, gegebenenfalls in Verbindung mit einem entsprechenden Sachverständigen oder Gutachter. Bei Skulpturen und Plastiken beziehen sich die Künstlerangaben und die Datierungen auf die geistige Urheberschaft des Modells, die Ausführungen können auch post- hum entstanden sein. Angaben zur Provenienz beruhen auf Angaben der Einlieferer.
5. Bei Objekten der bildenden Künste wird das eigentliche Kunstwerk berück- sichtigt, Rahmen, Passepartouts, Verglasungen und Sockel, die nicht Be- standteil des Kunstwerks sind, werden als kostenlose Beigabe betrachtet. Für o ene und versteckte Mängel sowie für alters-, zustands-, gebrauchs- oder materialbedingt fortschreitende Beschädigungen insbesondere von Möbeln, Teppichen sowie beigegebenen Rahmen, Verglasungen und So- ckeln übernimmt B&M keine Haftung.
6. Bei technischen, mechanischen und elektrischen Geräten haftet B&M we- der für Funktion, Vollzähligkeit der Bauteile noch für die Gängigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit des Objektes. Schlüssel für Uhren und Möbel sind, sofern nicht explizit im Katalog erwähnt, keine zugesicherte Beigabe.
7. Die Katalogabbildungen dienen dem Zweck, dem Interessenten eine Vorstellung vom Objekt zu geben. Sie sind weder Bestandteil der Be- scha enheitsvereinbarung noch eine Garantie für die Bescha enheit. Die Abbildungen können den Gegenstand verkleinert, vergrößert und in der Farbe abweichend wiedergeben. Beachten Sie bitte die Größenangaben im Katalogtext. Die Größe wird mit Höhe x Breite (x Tiefe) angegeben, es wird immer das größte Maß genommen, z.B. bei einem Schrank die über- stehende Kop eiste. Auf Wunsch können separate Fotos, auch von Details (Signaturen, Punzen usw.) angefordert werden, wobei auch hier die Hin- weise zur den Katalogabbildungen gelten.
8. Für Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder der Internetpräsentation wird jegliche Haftung abgelehnt. Verbindlich sind die Auktionsverlautba- rungen bei Aufruf der zu versteigernden Sache, die Korrekturen etwaiger Fehler im Katalog bzw. auch neue Informationen zu der Sache enthalten können. Sie haben Vorrang vor der Katalogbeschreibung und Internetprä- sentation.
9. Der Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, d.h. er ist für sein Gebot persönlich haftbar. Bieter haben sich durch Vorlage des Per- sonalausweises zu legitimieren, wobei B&M berechtigt ist, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.
10. Vorgebote bzw. die Anmeldung für telefonisches Bieten oder das live-Bie- ten über das Internet müssen B&M spätestens 24 Stunden vor Auktions- beginn schriftlich und unterzeichnet vorliegen (über unser Gebotsformu- lar zu übermitteln per Post, Fax oder E-Mail), da deren ordnungsgemäße Ausführung sonst nicht gewährleistet werden kann. Für die Gebotsabgabe maßgeblich ist die Nummer des Katalogtextes, nicht die der Objektabbil- dung bzw. die Bezeichnung des Objekts. Das abgegebene Vorgebot gilt als Höchstgebot und wird vom Auktionator nur soweit ausgeschöpft, um andere Gebote zu überbieten. Das Gebot ist verbindlich für die Auktion und den anschließenden Nachverkauf. Es erlischt 8 Wochen nach Aukti- onsdatum.
11. Mit der Anmeldung als Telefonbieter wird automatisch das Limit geboten. Es ist nicht zulässig, sich als Telefonbieter registrieren zu lassen, um ein Un- tergebot abzugeben. Der Telefonbieter wird zum Zeitpunkt, an dem das gewünschte Objekt aufgerufen wird, von B&M angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen und Aufrechterhalten der telefonischen Ver- bindung kann nicht gegeben werden (Leitung besetzt, Störung, Mailbox). Sollte die Verbindung nicht zustande gekommen bzw. störungsbedingt unterbrochen worden sein und kein Mitbieter für das gewünschte Objekt mitsteigern, wird der Artikel zum Limit an den Telefonbieter zugeschla- gen. B&M übernimmt ferner keine Haftung bei (ggf. durch die Nutzung veralteter Browserversionen hervorgerufenen) Störungen der Internetver- bindung, die dazu führen können, dass Live-Gebote nicht oder verspätet übermittelt werden.
12. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu ver- einen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzu- ziehen. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Gesteigert wird bis 200E um 10E, ab 200E in ca. 10%-Schritten. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Auktionator kann sich den Zuschlag vor- behalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Auf- ruf kein Mehrgebot erfolgt, wird das erste eingegangene Gebot berück- sichtigt. Der Auktionator ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzuneh- men und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitiges Gebot übersehen und dieses vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
13. Der Zuschlag verp ichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsgegenstandes gem. § 446 und 447 BGB auf den Käufer über. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter gem. § 158 BGB 6 Wochen an sein Gebot gebunden.
14. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25 % erhoben, in die- sem Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (21,008% + 19% MwSt. = 25%). Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Bieter haben den Endpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an B&M zu zahlen. Die spätere Zahlung ist nur im zuvor getro enen Einvernehmen mit dem Auk- tionshaus zulässig. Auswärtige Bieter haben den Endpreis spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Zahlung mit Kreditkarte wer- den 5% Gebühren (inkl. der ges. MwSt.) erhoben, die an die jeweiligen Kre- ditinstitute abgeführt werden. Während oder unmittelbar nach der Aukti- on erstellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung, Irrtum vorbehalten.
15. Die Aushändigung der ersteigerten Ware erfolgt nach vollständiger Zah- lung des Endpreises. Die Zahlung über Scheck gilt erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als erfüllt. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen et- waige Kursverluste und Einlösungsspesen (Schecks) zu Lasten des Käufers.
16. Der Käufer ist verp ichtet, den ersteigerten Gegenstand unverzüglich abzuholen, spätestens jedoch nach 10 Tagen. B&M übernimmt auf Wunsch des Käufers die Verpackung und den Versand des Kunstgegenstandes auf Kosten und Gefahr des Käufers.
17. Der Käufer haftet B&M bei verspäteter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstan- denen Schaden. Bei Zahlungsverzug werden Gebühren in Höhe des Ver- zugszinssatz für das Jahr von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Ebenso entfallen Lagergebühren in Höhe von 2% (inkl. MwSt.) vom Zuschlagpreis je angebrochenen Monat. B&M kann wahlweise Erfül- lung des Kaufvertrages oder Schadensersatz in Höhe der Provisionen wg. Nichterfüllung verlangen und - davon unabhängig - die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. In diesem Falle haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorgegangenen Zuschlag erlöschen, für den Ausfall. Er hat dagegen auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
18. Schadensersatzansprüche gegen B&M gleichwohl aus welchem Rechts- grunde sind ausgeschlossen, sofern diese nicht darauf beruhen, dass vor- sätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde oder P ichten verletzt wur- den, die für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind oder durch eine P ichtverletzung Leben, Körper oder Gesundheit gefährdet wurde.
Versandbedingungen
Um auch unseren auswärtigen Kunden optimalen Service zu gewährleisten, bieten wir Ihnen an, die ersteigerte Ware zu versenden. Bedenken Sie jedoch bitte, dass wir kein VERSANDHAUS sind und uns auf § 447 BGB berufen.
Der weltweite Versand erfolgt auf dem Postweg (DHL) im Auftrag und Risiko des Käufers. Das Porto und die Verpackung werden zum Selbstkostenpreis be- rechnet und teilweise von B&M subventioniert.
Bitte beachten Sie, dass selbst bei Online-Überweisungen ca. 3 Tage bis zur Gutschrift auf dem Treuhandkonto vergehen können. Erst nach Geldeingang werden die Pakete verpackt und verschickt, welches wiederum ein paar Tage in Anspruch nehmen kann.
Bedenken Sie, dass Sie mit jedem Anruf der Nachfrage bezüglich Ihrer erstei- gerten Ware wertvolle Zeit in Anspruch nehmen, in der Ihre Objekte hätten verpackt und/oder versendet werden können.
Bei großen, emp ndlichen und sperrigen Objekten sowie Möbeln - Gesamt- maße über 120 cm und/oder einem Gesamtgewicht von über 31 kg, bieten wir Ihnen eine Anlieferung durch die mit uns in Kooperation stehende Spedition Reitmayer an.
SIEHE LETZTE KATALOGSEITE
Die Versandkosten inkl. der ges. MwSt. über 19% betragen:
bei Schmuck:
€ 10,- € 30,-
- bis - ab
€ 500,- € 500,-
Rechnungsbetrag Rechnungsbetrag
bei Kleinkunst und Gemälden (inkl. Rahmen, pro Stück):
30 cm 60 cm 90 cm
120 cm
Für jede zusätzliche Position (außer bei Schmuck und Gemälden)
werden € 4,- berechnet.
Pauschale für emp ndliche Objekte € 4,- bis € 12,- Tafelservice und Lots (ab 10 Einzelteile): pauschal € 50,-
- bis - bis - bis - bis
€ 10,- € 20,- € 30,- € 40,-


































































































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