Page 4 - 156 Auktion - B&M Bremen
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Geschäftsbedingungen & Versandinformationen
Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion werden folgende Bedingungen anerkannt:
Das B&M Auktionshaus versteigert gebrauchte Gegenstände und Anti- quitäten in öffentlichen Versteigerungen als Vermittler, freiwillig im frem- den Namen und für Rechnung von anonymen Auftraggebern.
Die zur Versteigerung angebotenen Objekte be nden sich in einem Erhal- tungszustand, der ihrem Alter und bisherigen Gebrauch entspricht. Verschmutzungen, Gebrauchs- und Altersspuren, Restaurierungen und Ergänzungen sind bei gebrauchten Gegenständen und Antiquitäten als normal zu betrachten. Diese werden im Katalog sowie in schriftlichen bzw. mündlichen Zustandsberichten nach Ermessen des Sachbearbeiters erwähnt und unverbindlich erbracht. Sie stellen keine Garantien dar und geben lediglich eine subjektive Meinung wieder.
Beschreibungen im Katalog sowie mündliche Auskünfte vor oder während der Auktion werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben und beruhen - auch bezüglich der Provenienz auf Angaben der Einlieferer. Die Beschreibungen stellen, wenn nicht ausdrücklich garantiert, keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne dar, aus der sich besondere Rechte des Käufers (= Ersteigerers) ergeben und/oder sich eine strengere als aus dem Gesetz ergebende Haftung ergibt. (§ 445 BGB) Dies gilt ins- besondere für Künstlerzuschreibungen, Urheberschaft, Maße, Material Gewicht, Vollständigkeit, Herkunft, Alter etc.
Angaben zum Verkehrswert dienen weder dazu einen Höchst- oder Min- destpreis verbindlich festzulegen, sondern lediglich als Anhaltspunkt.
Für Bild- und Druckfehler im Katalog und/oder den elektronischen Medi- en wird jegliche Haftung abgelehnt. Eine Übernahme der Bilder und/oder Texte aus diesen Medien ist, auch bei dem Erwerb eines Gegenstandes, nicht zulässig und wird bei Verstoß wegen Urheberrechtsverletzung geahndet.
Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich be-  nden. Für offene und versteckte Mängel sowie für alters-, zustands-, gebrauchs- oder materialbedingte fortschreitende Beschädigungen insbe- sondere von Möbeln, Rahmen, und Teppichen übernimmt das Auktions- haus B&M keine Haftung.
Sämtliche Gegenstände können und sollten vor der Auktion zu den ausge- schriebenen Vorbesichtigungszeiten besichtigt und geprüft werden.
Die Abbildungen im Katalog können oftmals nur klein, die Farbe evtl. ab- weichend wiedergegeben werden. Auf Wunsch werden Ihnen separate Fotos mit genauen Details, z.B. Signaturen, Punzen usw., zugesendet.
Bei technischen, mechanischen und elektrischen Geräten übernimmt das Auktionshaus für Funktion und Vollzähligkeit der Bauteile nur bei „Ge- prüft“ die Garantie für die Gängigkeit des Objektes.
Bei Gemälden und Bildern wird nur das eigentliche Bild ohne Rahmen ge- messen, wobei dieser als kostenlose Beigabe beigefügt und nicht bewertet wird.
Bei der Bildhauerkunst beziehen sich die Künstlerangaben auf die geistige Urheberschaft des Modells. Die Abgüsse können auch nach dem Tod des Künstlers entstanden sein, dagegen werden Abgüsse des 21. Jh. als postu- me Bildhauerkunst deklariert. Kleinere Bestoßungen der Sockel werden nicht erwähnt. Die Größenangaben der  gürlichen Bronzen erfolgen in- klusive des dazugehörigen Sockels.
Gegenstände aus der Zeit des III. Reichs sind nur zu Zwecken der staatsbür- gerlichen Aufklärung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Bericht- erstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken gedacht (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraus- setzungen an bzw. ab.
Sämtliche Maße sind in cm angegeben, wobei die Höhe der Breite voran- gesetzt wird.
Es wird immer das größte Maß genommen, z. B. beim Schrank die über- stehende Kop eiste.
An der Versteigerung teilnehmende Bieter haben sich durch Vorlage des Personalausweises zu legitimieren, wobei das B&M Auktionshaus berech- tigt ist, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschlie- ßen.
Der Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, d.h. er ist für sein Gebot persönlich haftbar.
Die Regelungen über Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB  ndet keine Anwendung.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
Neukunden, die beabsichtigen Gegenstände für vier-, fünf- oder höher- stelligere Summen zu ersteigern, müssen vor Beginn der Auktion nach Absprache mit dem Versteigerer einen entsprechenden Bonitätsnachweis führen und/oder nachweisbare Referenzen angeben.
Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Gesteigert wird bis 50 Euro um 5 Euro, über 50 Euro um ca. 10 %. Bei „Ohne-Limit-Angeboten“ (o.L.) beginnt der Versteigerer mit dem höch- sten evtl. vorliegenden schriftlichen Gebot.
Bitte beachten Sie, dass schriftliche Gebote und die Anmeldungen für tele- fonisches Mitbieten (per Post, Fax oder E-Mail) spätestens 24 Stunden vor der Auktion beim Auktionshaus vorliegen müssen, da sonst für deren Aus- führung nicht garantiert werden kann. Bei telefonischen Geboten werden Sie zu dem Zeitpunkt, an dem das gewünschte Objekt versteigert wird, angerufen. Eine Garantie für das Zustandekommen der Verbindung kann nicht gegeben werden (Leitung besetzt, Funkloch, Anrufbeantworter). Sollte jedoch kein Mitbieter den gewünschten Artikel mitsteigern, wird dieser zum Limit für Sie zugeschlagen.
Schriftliche Gebote gelten als Höchstgebote, welche nur so weit in An- spruch genommen werden, bis die Mindestpreise erreicht oder ein Saal- bieter bzw. andere schriftliche Aufträge überboten sind. Der Zuschlag kann demnach auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehal- ten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot erfolgt, wird das erste eingegangene Gebot berücksich- tigt. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitiges Ge- bot übersehen und dieses vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Zuschlag verp ichtet zur Abnahme.
Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteige- rungsgegenstandes (gem. § 446 + 447 BGB) auf den Käufer über.
Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter (gem. § 158 BGB) 6 Wochen an sein Gebot gebunden.
Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 24 % erhoben, in diesem Auf- geld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (20,168 % + 19 % MwSt. = 24 %). Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis sofort nach erfolgtem Zuschlag an das Auktionshaus in bar oder in Euro/EC-cash zu zahlen; spätere Zahlung ist nur im zuvor getrof- fenen Einvernehmen mit dem Auktionshaus zulässig.
Bei Zahlung mit Kreditkarte werden 5% Gebühren erhoben. Die Zahlung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben oder durch Beauftragte vertreten worden sind, gilt binnen 3 Tage nach Rechnungserhalt.
Der Käufer ist verp ichtet, den ersteigerten Gegenstand unverzüglich abzuholen, spätestens jedoch nach 10 Tagen. Die Aushändigung erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises. Das B&M Auktionshaus übernimmt auf Wunsch des Ersteigerers Verpackung und Versand des Kunstgegenstandes auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Bei Zahlungsverzug werden Gebühren in Höhe des Verzugszinssatz für das Jahr von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs.1 BGB). Ebenso entfallen Lagergebühren in Höhe von 2% vom Zu- schlagpreis je angebrochenen Monat. Bei Zahlung in ausländischer Wäh- rung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können.
Der Käufer haftet dem Auktionshaus bei verspäteter Zahlung oder Verwei- gerung der Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstandenen Schaden. Das Auktionshaus kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz in Höhe der Provisionen wg. Nichter- füllung verlangen und - davon unabhängig - die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. In diesem Falle haftet der Käufer, dessen Rechte aus dem vorgegangenen Zuschlag erlöschen, für den Ausfall. Er hat dagegen auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
Schadensersatzansprüche gegen das B&M Auktionshaus gleichwohl aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen, sofern diese nicht darauf be- ruhen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde oder P ich- ten verletzt wurden, die
für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind oder durch eine P ichtverletzung Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wurde.
Versandinformationen
Um auch unseren auswärtigen Kunden optimalen Service zu gewährlei- sten, bieten wir Ihnen an, die ersteigerte Ware zu versenden. Bedenken Sie jedoch bitte, dass wir kein VERSANDHAUS sind und uns auf § 447 BGB berufen.
Der weltweite Versand erfolgt auf dem Postweg (DHL) im Auftrag und Risiko des Käufers. Das Porto und die Verpackung werden zum Selbstko- stenpreis berechnet und teilweise vom B&M-Auktionshaus subventioniert.
Bitte beachten Sie, dass selbst bei Online-Überweisungen ca. 3 Tage bis zur Gutschrift auf dem Treuhandkonto vergehen können. Erst nach Geldein- gang werden die Pakete verpackt und verschickt, welches wiederum ein paar Tage in Anspruch nehmen kann.
Bei großen, emp ndlichen, sperrigen und teureren Objekten sowie Mö- beln-Gesamtmaße über 120 cm und/oder einem Gesamtgewicht von über 31 kg, bieten wir Ihnen eine Anlieferung durch die mit uns in Kooperation stehende Spedition Reitmayer an. SIEHE LETZTE KATALOGSEITE
Die Versandkosten inkl. der ges. MwSt. über 19% betragen:
bei Schmuck:
- bis 3 500,- Rechnungsbetrag 3 10,- - ab 3 500,- Rechnungsbetrag 3 30,-
bei Kleinkunst und Gemälden (inkl. Rahmen, pro Stück):
- bis - bis - bis - bis
30 cm 60 cm 90 cm
120 cm
3 10,- 3 20,- 3 30,- 3 40,-
Für jede zusätzliche Position (außer bei Schmuck und Gemälden) werden 3 4,- berechnet.
Emp ndliche Objekte und Konvolute:
Pauschale nach Ermessen zwischen 3 4,- und 3 24,-


































































































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